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Innovation Fund

Der EU-Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Förderprogramme für die Markteinführung innovativer Netto-Null-Technologien. Er wird aus den Einnahmen des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) finanziert, dessen Volumen sich nach den Erlösen aus der Versteigerung von EU-ETS-Emissionszertifikaten richtet. Mit der Erweiterung des EU-ETS auf die Schifffahrt (EU-ETS / MRV-Verordnung) ist der maritime Sektor in den Innovationsfonds integriert, was einen bedeutendem Schritt für die Dekarbonisierung des Sektors mitsichbringt. Die Verwaltung liegt bei der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA).

Maritime Schwerpunkte

Durch die Einbeziehung der Schifffahrt in das EU-ETS ist der Innovationsfonds zu einem zentralen Förderinstrument für die maritime Energiewende geworden. Maritime Projekte können in folgenden Bereichen gefördert werden:

  • Emissionsarme &-freie Antriebstechnologien: Entwicklung und Markteinführung von Null- und Niedrigemissionsantrieben, z. B. Wasserstoff-, Ammoniak- und Methanol-Antriebe sowie Windtechnologien (z. B. Rotorsegel, Windkites).

  • Alternative und erneuerbare Kraftstoffe (RFNBO/Bio-LNG): Produktion und Lieferketten für erneuerbare Kraftstoffe nicht biologischen Ursprungs (RFNBO) und nachhaltige Bio-Kraftstoffe für den maritimen Einsatz.

  • Energieeffizienz an Bord: Innovative technische Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs bestehender und neuer Flotten.

  • Elektrifizierung/Hybride Lösungen: Batterie-elektrische und hybride Antriebe, Landstromsysteme (OPS) im Hafenkontext.

  • Grüne Hafeninfrastruktur: Innovative Bunkerstationen und Energieversorgungsinfrastruktur für alternative Kraftstoffe; mit besonderem Fokus auf EU-Containerumschlaghäfen.

Förderfähigkeit

Projekte, die innovative Niedrigemissions- oder Netto-Null-Technologien entwickeln und am Markt einführen, die zu erheblichen Treibhausgasreduktionen führen. Im maritimen Kontext zählen dazu insbesondere Investitionen in Schiffe, Antriebssysteme, Kraftstoffproduktion und Hafeninfrastruktur. Voraussetzung ist ein ausreichender Reifegrad des Projekts in technischer, finanzieller und operativer Hinsicht sowie ein nachweisbares Potenzial zur Replizierbarkeit und Skalierung.

Für Investitionen in Schiffe gilt:

Das Schiff führt die Flagge eines EU-Mitgliedstaats oder EWR-Landes und läuft regelmäßig (mind. 15%) EU/EWR-Häfen an; oder

das Schiff läuft regelmäßig (mind. 30% über zwei Jahre) EU/EWR-Häfen an; oder

das Schiff erbringt Service- oder Supportleistungen in EU/EWR-Häfen.

Für Investitionen in Hafeninfrastruktur gilt:

Der Hafen muss unter der Jurisdiktion eines EU-Mitgliedstaats oder EWR-Landes liegen.

Kontakt
Nationale Kontaktstelle EU-Innovationsfonds (NKS IF) | Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)